Der Stromkostenzuschuss (auch bekannt als Strompreisbremse oder Stromkostenbremse) unterstützt ab Dezember 2022 österreichische Haushalte dabei, die Energiekosten zu senken. Für einen Grundverbrauch bis 2.900 kWh wird der Energiepreis (bis max. 40 Cent) auf 10 Cent pro kWh gedeckelt.

Für wen gilt der Stromkostenzuschuss?

Jede natürliche Person hat Anspruch auf den Stromkostenzuschuss. Dazu müssen Sie einen aktiven Stromliefervertrag für einen Haushaltszählpunkt haben. Die Information zu den Haushaltszählpunkten ist in den sogenannten standardisierten Lastprofilen beim Netzbetreiber hinterlegt.

Für folgende Lastprofile gilt der Stromkostenzuschuss:

  • H0 (Haushalt)
  • HA (Haushalt mit Warmwasserspeicher)
  • HF (Haushalt mit Speicherheizung)

Der Stromkostenzuschuss gilt für alle Zählpunkte, sofern die oben angeführten Lastprofile hinterlegt und auf natürliche Personen (Haushaltszählpunkte) angemeldet sind.

Muss ich den Stromkostenzuschuss beantragen?

Für den Stromkostenzuschuss müssen Sie nichts weiter tun. Sie bekommen die Differenz, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, zum vertraglich vereinbarten Strompreis automatisch gutgeschrieben. Dieser Zuschuss wird in Ihren nächsten Stromrechnungen für den Zeitraum von 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024 in Abzug gebracht.

Was bedeuten die Betragsgrenzen beim Stromkostenzuschuss?

Der Stromkostenzuschuss wird für maximal 30 Cent/kWh vom Durchschnittspreis für eine Menge von 2.900 kWh pro Jahr gewährt. Der Betrag berechnet sich aus der Differenz der gesetzlich beschlossenen Untergrenze (10 Cent/kWh) und Obergrenze (40 Cent/kWh). Die Werte sind jeweils als Nettopreise zu verstehen. Die Umsatzsteuer ist vom Stromkostenzuschuss nicht umfasst.


Beitrag vom 24.01.2023
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