Rückerstattung
pauschales
Netzzutrittsentgelt
für Erzeugungsanlagen
aufgrund OGH-Urteil
31.10.2024. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens hat der Oberste Gerichtshof (OGH) festgestellt, dass abweichend vom bisher gültigen Leitfaden „Netzanschluss“ der E-Control, ein Netzzutrittsentgelt an Betreiber:innen von Erzeugungsanlagen, wie Photovoltaik-Anlagen, nur dann verrechnet werden darf, wenn für den Netzanschluss konkrete, unmittelbare Maßnahmen im Netz erforderlich sind.
Basierend auf diesem Urteil werden die Stadtwerke Trofaiach daher, wie die anderen Netzbetreiber, allen betroffenen Kund:innen, die ein pauschales Netzzutrittsentgelt bezahlt haben, ohne dass konkrete Maßnahmen für den Anschluss der Erzeugungsanlage notwendig waren, das verrechnete pauschale Netzzutrittsentgelt rückerstatten. Die notwendigen Vorbereitungen dafür sind bereits im Gange. Die Kund:innen müssen nicht selbst aktiv werden. Sie werden von der Stadtwerke Trofaiach GmbH in den nächsten Wochen über die Rückerstattung verständigt.
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