Jede so erzeugte Kilowattstunde entlastet die Umwelt und Ihre Geldbörse
Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung soll bis 2030 auf mehr als 60 % steigen – im Sinne des Klimaschutzes und unserer Zukunft. Ein weiterer Vorteil beim „Strom vom eigenen Dach“ ist, dass ein Großteil dort verbraucht wird, wo er erzeugt wird: bei Ihnen zuhause.
Energie, die Sie ins Netz einspeisen
Wir verbauen nur Module und Komponenten von bester Qualität
Das Elektroinstallationsunternehmen, welches Sie mit dem Bau Ihrer Photovoltaikanlage beauftragt haben, übermittelt den Stadtwerken Trofaiach (wir sind Netzbetreiber) die Ausführungsmeldung.
Auf Basis der Ausführungsmeldung ermitteln unsere Techniker ob das bestehende Stromnetz technisch eine Einspeisung der erzeugten Sonnenenergie erlaubt. Das Prüfergebnis wir im Ausführungsantrag vermerkt und Sie werden von unseren Technikern kontaktiert.
Unsere Kollegen aus der Verrechnung ordnen Ihrem Projekt eine Zählpunktnummer zu und Sie erhalten eine auf 12 Monate befristete Netzzusage. Sie ist sozusagen die offizielle Freigabe und die Bestätigung, dass die geplante Anlage Energie in unser Versorgungsnetz einspeisen kann.
Mit der befristeten Netzzusage in der Hand können Sie einen Antrag auf eine Förderung einreichen. Meistens übernimmt das jenes Unternehmen, das ihre PV-Anlage (Module) liefert. Den Link finden Sie hier: https://www.oem-ag.at/de/foerderung/
Sollten Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne.
AN DIESER STELLE HABEN SIE ES GESCHAFFT! IHRE ANLAGE WIRD GEBAUT.
Ausführungsantrag inklusive Netzprüfung und Fertigstellungsmeldung werden vom ausführenden Elektroinstallationsunternehmen an den Netzbetreiber, in Ihrem Fall die Stadtwerke Trofaiach GmbH, gesendet.
Diese Unterlagen müssen vom Elektroinstallateur und von Ihnen als Kunde unterschrieben werden und gehen dann an uns retour.
Glückwunsch! Sie sind jetzt Besitzer:in einer Photovoltaikanlage! Ihr Weg führt ins Kundendienstcenter der Stadtwerke Trofaiach. Bei unseren Kolleg:innen unterfertigen Sie den Netzzutrittsvertrag und einen Energieliefervertrag. Bitte beachten Sie: Der Netzzutritt ist die Voraussetzung für die Aktivierung des Stromzählers!
Nach Fertigstellung der PV-Anlage verrechnen wir Ihnen ein pauschales, einmaliges Netzzutrittsentgelt. Die Höhe des Netzzutrittsentgelts wird nicht von uns festgelegt, sondern ist im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geregelt.